Bauschlussreinigung - Gebäudereinigung Heinz Peter Hüvel GmbH

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Bauschlussreinigung

Leistungen

Die Baureinigung umfasst die Entfernung von Handwerkerschmutz sowie Schutzfolien. Man unterscheidet zwischen der Baugrobreinigung und Baufeinreinigung. Bei der Baugrobreinigung wird Bauschutt entfernt. Sie findet während der Bauzeit statt. Die Baufeinreinigung erfolgt nach Fertigstellung oder nach Renovierungsarbeiten eines Bauwerkes. Man bezeichnet diese Reinigungsleistung auch als Bauschlussreinigung. Die Bauschlussreinigung – auch Erstreinigung – findet vor dem Bezug der Gebäude bzw. Räume statt. Bei der Reinigung muss insbesondere der Handwerkerschmutz entfernt werden.
Dies sind beispielsweise folgende Verschmutzungsarten:

1. aufliegender Grobschmutz

Kronkorken
Papierknäuel
Zigarettenkippen
Sand
Steinchen
Kabelreste
Tapetenstücke etc.

2. Schutzfolien an

Waschbecken
Türklingen
Spiegel
Glasscheiben usw.

3. aufliegender Schmutz

Stäube
Bohrstaub
Schleifstaub usw.

4. haftende Verschmutzungen wie z.B.

Mörtel- und Gipsreste vom Maurer und Fliesenleger sowie Gipser
Teer
Asphalt (Estrichleger)
Zementschleier (Fliesenleger)
Lacke
Dispersionsfarbe
Tapetenkleister
Tapetenreste (Maler)
Kleber (vom Bodenleger)
Klebebänder
Schutzfolien usw.


Beispiel für den Arbeitsablauf bei einer Bauschlussreinigung:

1.Vorreinigung der Fußböden, d.h. Grobschmutz entfernen;

2.Vorreinigung der Umliegenden Flächen wie Fensterbänke, Paneele, Heizkörper, Ablagen o. ä.;

3. Reinigen der Decken und Beleuchtungskörper

4. Reinigung der Rahmen, Umrandungen u. ä. von Glasflächen sowie der Glasflächen selbst;

5. Reinigung der Beschläge, Schalter, Gardinenleisten, Rohre u. ä. Nebenarbeiten;

6. Reinigung der Türen und Zargen;

7. Reinigung und Einpflegen der nichttextilen Fußbodenbelägen, der Sockelleisten;

8. Gründliches Absaugen von Textilbelägen sowie der entsprechenden Sockelkanten und Leisten usw.;

9. Reinigen der Nasszellen wie WC, Bäder, Waschräume usw2. einschließlich Wände, Installationseinrichtungen, Becken, Wannen, Duschen, Spiegel, Ablagen, Garderoben, Beleuchtungskörper usw.

Bei den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung gelten in der Regel die Bestimmungen der VOB sowie des Standardleistungsbuches „Gebäudereinigungsarbeiten". Für die Unterhaltsreinigung, Zwischen – und Grundreinigung kommt dagegen die VOL (Verdingungsverordnung für Leistungen) zur Anwendung.

 
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