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Unterhaltsreinigungen sind Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitbeständen. Dabei werden vertragsmäßig bestimmte Leistungsarten in einer festgelegten Reinigungshäufigkeit erledigt. Die Arbeiten können sehr unterschiedlich sein. Bei der Gebäudeaußenreinigung gehört die Glasreinigung dazu, d. h. dass die Fenster beispielsweise monatlich ohne Rahmen gereinigt werden. Für die Gebäudereinigung unterscheidet man meistens drei Bereiche, nämlich:
Reinigung von Ausstattung und Einrichtung, wird oft auch als Nebenarbeit bezeichnet (z. B. Aschenbecher und Papierkörbe leeren, Mobiliarreinigung, Beleuchtungskörper reinigen, Türen reinigen usw.)
Fußbodenreinigung (bei nichttextilen Belägen: Kehren, Feuchtwischen, Nasswischen etc.; bei textilen Belägen: Staubsaugen, Bürstsaugen, Fleckentfernung)
Sanitärreinigung (z. B. Waschbecken und Konsolen reinigen, Toiletten und Trennwände reinigen, Reinigung von Spiegeln, Seifenspendern und Händetrocknungssystemen, WC-
Je nach Hygieneanspruch und Reinigungsvertrag kann im Leistungsverzeichnis als Häufigkeit beispielsweise festgelegt werden:
täglich
3-
2-
Wöchentlich
14-
Monatlich
Vierteljährlich usw.